Verein, der dem Gesetz von 1901 unterliegt. Eingetragen in der Präfektur Bouches-du-Rhône unter der Nummer W133004033 SIREN N° 847 515 186 000 17
Sitz: 11, rue TRIGANCE – 13002 MARSEILLE Ausgabe vom 11. Oktober 2025
Der Beitritt zu unserem Verein bedeutet, sich einem gemeinsamen Abenteuer anzuschließen, das von der Begeisterung und Energie leidenschaftlicher Freiwilliger getragen wird. Jede angebotene Aktivität wird im Geiste des Austauschs und der Geselligkeit durchdacht, vorbereitet und durchgeführt. Das Motorradfahren innerhalb der AMA basiert auf starken Werten: Selbstmanagement, Solidarität und gegenseitige Hilfe. Eine Mitgliedschaft in der AMA bedeutet also viel mehr als nur die Teilnahme an Aktivitäten: Sie bedeutet auch, sich in Ihrem eigenen Tempo und nach Ihren Wünschen zu engagieren, um den Verein am Leben zu erhalten.
Jeder trägt mit seinen Talenten und seiner Energie dazu bei, unsere Gemeinschaft zu vergrößern und zu verhindern, dass der Betrieb auf eine kleine Anzahl von Menschen angewiesen ist. Diese Geschäftsordnung wird gemäß Artikel 15 der Satzung der Association Motocycliste Alternative (A.M.A.) festgelegt, die in der Präfektur erklärt wurde und deren Sitz sich in der Rue Trigance 11, 13002 MARSEILLE befindet.
Der Zweck dieser Verordnung besteht darin, die Regeln des internen Funktionierens, der Organisation von Aktivitäten und des Gemeinschaftslebens festzulegen und zu vervollständigen. Es ist jederzeit auf der offiziellen Website des Vereins zugänglich: ama-moto.com. Die folgenden Artikel zielen darauf ab, ein harmonisches Gemeinschaftsleben zu gewährleisten und dabei unsere Werte zu respektieren: Geselligkeit, Teilen der Leidenschaft für das Motorradfahren, Inklusion und Engagement für die LGBTQIA+-Community.
Vor der Validierung der Mitgliedschaft wird ein freundschaftlicher Austausch mit einem Mitglied der Geschäftsstelle und/oder einem Delegierten organisiert, um sicherzustellen, dass die interessierte Person die Werte der AMA teilt und deren Funktionsweise versteht. Um beizutreten, füllen Sie einfach ein „Mitgliedsformular“ aus und wählen Sie Ihre Delegation aus. Wenn sich persönliche Daten ändern, muss dieses Blatt aktualisiert werden. Der Jahresbeitrag kann bezahlt werden, nachdem die Statuten und die Geschäftsordnung gelesen und akzeptiert wurden. Die Mitgliedschaft wird wirksam, wenn der Schatzmeister den Eingang der Beitragszahlung bestätigt. Um Ihre Mitgliedschaft zu erneuern, überprüfen Sie einfach, ob Ihr Formular auf dem neuesten Stand ist, und zahlen Sie dann den Jahresbeitrag, immer nachdem Sie die Lektüre und Annahme der Statuten und internen Vorschriften bestätigt haben. An die AMA gezahlte Beiträge werden definitiv übernommen. Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft, sei es seitens des Mitglieds oder des Vereins, kann für den Restzeitraum keine Rückerstattung erfolgen.
Die AMA hat eine kollektive Haftpflichtversicherung sowie einen Rechtsbeistand bei der SMACL abgeschlossen, deren Garantien auf Anfrage bei der Geschäftsstelle eingesehen werden können. Die Haftpflichtversicherung schützt die Mitglieder im Falle von Unfallschäden, die während der Tätigkeit des Vereins entstehen, ausgenommen bei der Nutzung ihres Fahrzeugs. Von diesem Versicherungsschutz profitieren nur Personen, die auf der AMA-Website als Teilnehmer an Veranstaltungen auf der Tagesordnung des Vereins registriert sind. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Versicherung nicht die obligatorische Versicherung ersetzt, die jeder Fahrer für sein Motorrad und seinen Beifahrer abschließen muss. Im Katastrophenfall kann die WADA nicht zur Verantwortung gezogen werden. Jedes Mitglied sowie seine Begünstigten erklären sich damit einverstanden, keine rechtlichen Schritte gegen den Verein wegen etwaiger Schäden, Rechtsstreitigkeiten, Verletzungen oder Todesfälle einzuleiten. Darüber hinaus trägt jeder Teilnehmer die volle Verantwortung für den guten Zustand seines Fahrzeugs und seiner Sicherheitsausrüstung während der von der AMA angebotenen Aktivitäten. Geschäftsstelle und Delegierte können sich zu Beginn des Jahres persönlich treffen, um gemeinsam die Aktivitäten für das kommende Jahr zu planen und anschließend alle Mitglieder zu informieren. Um diese Vorschläge zu bereichern, verfügen die Delegierten über ein eigenes Budget für die Organisation lokaler Veranstaltungen. Obwohl diese Hilfe begrenzt ist, soll sie Aktivitäten unterstützen, die im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung stehen und die Satzung des Vereins respektieren. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, möchten wir Sie daran erinnern, dass diese Mittel unter keinen Umständen zur Finanzierung von Substanzen verwendet werden dürfen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Schließlich hat jedes Mitglied die Möglichkeit, seinem regionalen Delegierten eine Aktivität vorzuschlagen. Stellen Sie dazu einfach Ihr Projekt vor, um bei der Vorbereitung unterstützt zu werden und die Veröffentlichung auf der Tagesordnung der Delegation zu ermöglichen.
Mitglieder, die ihre Teilnahme an einer Veranstaltung auf der AMA-Agenda angeben möchten, werden gebeten, auf der Website ama-moto.com ihre Anwesenheit zu bestätigen oder ihre Abwesenheit bei der Aktivität ihrer Wahl zu melden. Für jede Aktivität gilt eine Anmeldefrist. Nach Ablauf dieser Frist muss jeder neue Antrag dem Veranstalter zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei begrenzter Platzzahl kann eine Warteliste eingerichtet werden. Personen auf dieser Liste werden in chronologischer Reihenfolge kontaktiert, wenn nach Abmeldungen Plätze frei werden.
Der Veranstalter bzw. die Geschäftsstelle behält sich das Recht vor, im Falle höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen eine Veranstaltung ganz oder teilweise zu ändern oder abzusagen.
• Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter oder das Büro wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.
• Im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer ist zu beachten, dass Veranstaltungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung oder sonstiger Leistungen (z. B.: VVF, Übernachtungen, Hotels, Restaurants, Touristenresidenzen etc.) an einen Vertrag zwischen der AMA und ihren Leistungsträgern geknüpft sind. Folglich wendet der Verein die von diesen Leistungsträgern festgelegten Stornobedingungen an: Kosten, die der Verein nicht selbst erstatten konnte, können von der AMA nicht erstattet werden. Die genauen Stornierungsbedingungen für jede Veranstaltung werden auf dem Anmeldeformular angegeben, das vom Mitglied vor jeder Zahlung datiert und unterzeichnet werden muss.
Vor jedem Ausflug muss jeder Teilnehmer die folgenden Bedingungen erfüllen:
• Sie müssen über einen gültigen Führerschein verfügen, der zum Führen des bei Ausflügen verwendeten Fahrzeugs berechtigt.
• Halten Sie den Fahrzeugschein bereit,
• Für das Fahrzeug, den Fahrer und den Beifahrer versichert sein,
• Führen Sie eine aktuelle technische Inspektion durch (falls zutreffend).
• Mit Ausrüstung ausgestattet sein, die dem Motorradfahren entspricht (zugelassener Helm und Handschuhe, Jacke usw.).
• Sie müssen über ein Motorrad verfügen, das den Herstellernormen entspricht und in einwandfreiem Zustand ist, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitskomponenten. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, vor jedem Ausflug sein Fahrzeug zu überprüfen und zu tanken.
Für Rundenleiter und Warteschlangenhalter wird Folgendes empfohlen:
• Jeder sollte eine retroreflektierende Weste haben. Vor Beginn jeder Wanderung beim regionalen Delegierten abzuholen.
• Jeder muss über ein funktionsfähiges Mobiltelefon verfügen, das für die Dauer des Ausflugs verfügbar ist.
• Alle Teilnehmer vor jeder Abfahrt an die Sicherheitshinweise zu erinnern.
• Je nach Erfahrungsniveau der Fahrer möglichst Gruppen von maximal zehn Motorrädern bilden. Jede Gruppe muss von einem Reiseleiter und einer Bleiklemme beaufsichtigt werden, die beide ihr GPS koordiniert haben, um sicherzustellen, dass die gesamte Gruppe einer einzigen Route folgen kann.
Jeder Fahrer ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung zu respektieren. Er ist sowohl für seine eigene Sicherheit als auch für die seines Passagiers verantwortlich. Weder die WADA noch der Veranstalter können für die Nichteinhaltung von Fahr- oder Sicherheitsvorschriften durch einen Fahrer oder Beifahrer haftbar gemacht werden. Bei Gruppenausflügen müssen bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden, die für die Sicherheit aller und den reibungslosen Ablauf der Ausflüge unerlässlich sind. Jeder Teilnehmer muss mit einer für das Motorradfahren geeigneten Ausrüstung ausgestattet sein. Jeder übernimmt die eigene Verantwortung und die seiner Versicherung. Teilnehmer, die neu im Gruppenreiten sind, werden gebeten, sich beim Rundenleiter zu melden, der sie direkt hinter ihm aufstellt.
Einige zu respektierende Grundsätze:
• Dies ist eine Fahrt, kein Rennen. Die Geschwindigkeit der Gruppe muss von allen respektiert werden.
• Jeder Teilnehmer behält während des gesamten Ausflugs seinen Platz in der Gruppe. Überholen ist verboten.
• Nur die Aufsichtsmotorräder (Tourleiter und Schlangenläufer) dürfen die Gruppe überholen.
• Es müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden, wobei eine übermäßige Dehnung der Gruppe vermieden werden muss.
• Wenn möglich, eine versetzte Platzierung einnehmen, um das Risiko einer Kollision beim Bremsen zu verringern.
• Wenn Sie ein Fahrzeug außerhalb der Gruppe überholen, halten Sie schnell an und halten Sie sich rechts, um das Überholen der nachfolgenden Fahrzeuge zu erleichtern.
• Respektieren Sie andere Verkehrsteilnehmer und erleichtern Sie ihnen die Durchfahrt.
• Respektieren Sie die Ampel, halten Sie an und geben Sie Vorfahrt, auch wenn die vorherige Ampel bereits vorbeigefahren ist. Signalisieren Sie einen Halt mit der Hupe oder dem Scheinwerfer.
• Benutzen Sie bei jedem Richtungswechsel den Blinker und stellen Sie sicher, dass das Manöver für die nächste Person sichtbar ist.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Spiegel, um sicherzustellen, dass der nächste sichtbar ist. Bei Abwesenheit verlangsamen Sie die Geschwindigkeit, bis der Sichtkontakt wiederhergestellt ist.
• Melden Sie Gefahren auf der Fahrbahn (Loch, Kies, Öl usw.) der nächsten Person.
• Halten Sie nur an autorisierten und sicheren Bereichen für die gesamte Gruppe an.
• Im Falle eines Stopps starten alle an der gleichen Stelle neu, sofern der Reiseleiter nichts anderes anordnet.
• Im Falle eines Notstopps eines Mitglieds bleibt nur die Drahtklemme stehen, um Hilfe zu leisten, während die Gruppe ihren Weg fortsetzt.
• Füllen Sie vor jeder Etappe Benzin auf und überprüfen Sie die Sicherheitsausrüstung (Druck, Lichter usw.).
• Halten Sie sich strikt an die Anweisungen des Veranstalters.
• Informieren Sie den Veranstalter, wenn Sie die Gruppe während der Fahrt verlassen.
• Der Konsum von Alkohol oder fahrtüchtigen Substanzen ist vor und während der AMA-Aktivitäten strengstens untersagt.
• Der Veranstalter kann jeden Teilnehmer ausschließen, dessen Verhalten die Sicherheit gefährdet oder nicht im Einklang mit den Werten des Vereins steht.
An einer AMA-Aktivität teilzunehmen bedeutet, einen Moment der Geselligkeit zu verbringen und dabei andere, die Regeln des Vereins und den Geist der gegenseitigen Hilfe, der uns verbindet, zu respektieren. Die Mitglieder des Büros, allesamt Freiwillige, setzen sich mit Herz und Begeisterung dafür ein, die Erwartungen jedes einzelnen Mitglieds bestmöglich zu erfüllen. Sollte ein Ausflug oder ein Leistungsträger nicht Ihren Erwartungen entsprechen, laden wir Sie ein, dies direkt mit den Veranstaltern zu besprechen. Ein liebevoller Dialog hilft uns, Ihre Bedürfnisse zu verstehen und unser Geschäft zu verbessern, und zwar viel effektiver als Bewertungen, die in sozialen Medien oder anderen öffentlichen Räumen veröffentlicht werden. Bestimmte Verpflichtungen können die rechtliche Haftung des Präsidiums und seines Vorsitzes nach sich ziehen. Deshalb legen wir stets Wert auf Zuhören, Respekt und konstruktiven Austausch, um gemeinsam die besten Lösungen zu finden.
Bei Konflikten mit einem seiner Mitglieder oder zwischen Mitgliedern befürwortet der Verein stets eine Mediation. Das vorgeschlagene Mediationsverfahren weist auf die Möglichkeit hin, Tatsachen zu besprechen, die nicht im Einklang mit den Bedingungen dieser Verordnung oder der Satzung stehen. Ziel ist es, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten mit Unterstützung anderer Mitglieder während und nach der Mediation zu ändern. Vor dem Mediationsverfahren kann die Geschäftsstelle zunächst vorsorglich, insbesondere zum Schutz des Einzelnen, die Suspendierung des betreffenden Mitglieds beschließen.
Jedes Mitglied, das:
• sich nicht an die wesentlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung, der Sicherheit oder des Gruppengeistes hält oder die Anweisungen des Managements freiwillig ignoriert,
• Äußerungen macht, die im Widerspruch zu den Werten des Vereins stehen, wie sie in Artikel 5 der Satzung definiert sind,
• sich nicht an diese Geschäftsordnung oder die Satzung des Vereins hält,
• freiwillig Alkohol oder andere Substanzen konsumiert, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen,
• im Rahmen der Vereinstätigkeit unangemessenes oder erniedrigendes Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder Außenstehenden anwendet (verbale, körperliche, sexuelle oder sexistische Gewalt, diskriminierende Äußerungen etc.),
• Schädigt das Ansehen, die Aktivitäten, die ordnungsgemäße Funktionsweise oder der Ruf des Vereins durch eine unangemessene Haltung oder ein unangemessenes Verhalten direkt oder indirekt, kann die Anhörungs- und Vermittlungskommission auf Beschluss der Geschäftsstelle einberufen werden. Wenn es die Situation erfordert, kann eine vorsorgliche Sperrung beschlossen werden, um die betroffenen Personen zu schützen und ein ruhiges Klima innerhalb der Gruppe zu gewährleisten.
Diese Regeln gelten auch für alle temporären Mitglieder, die neben der Einhaltung der Fahranweisungen auch jegliche Kommentare oder Verhaltensweisen unterlassen müssen, die den Werten der AMA und der LGBTQIA+-Bewegung widersprechen (hasserfüllte, verunglimpfende, diskriminierende Nachrichten usw.). Die Anhörungs- und Vermittlungskommission besteht aus mindestens zwei Mitgliedern der Geschäftsstelle und dem jeweiligen Regionaldelegierten.
Das Mitglied wird eingeladen, vor dem Ausschuss persönlich oder per Videokonferenz zu sprechen, um die Situation zu erläutern. Auf Wunsch kann er/sie sich von einem weiteren Mitglied begleiten lassen. Die Entscheidungen der Kommission werden im Konsens getroffen. Ist dies nicht möglich, werden sie mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt. Die Kommission übermittelt ihre Entscheidungen an die Geschäftsstelle, die für deren Umsetzung sorgt. Im Falle eines Ausschlusses wird allen Mitgliedern innerhalb eines Monats nach der Sitzung der Kommission ein Bericht zugesandt, der sich auf die wesentlichen Entscheidungselemente beschränkt.
Die Sanktionen sind abgestuft und der Situation angemessen: 1. Verwarnung mit Erinnerung an die Regeln 2. Vorübergehendes Verbot der Teilnahme an einem oder mehreren Ausflügen 3. Vorübergehende Sperrung des Zugangs zu einer Position als Reiseleiter oder Warteschlangenläufer 4. Vorübergehende Sperre des Zugangs zu einer Position als Delegierter oder Büromitglied 5. Vorübergehender Ausschluss aus dem Verein 6. Dauerhafte Entfernung ohne Möglichkeit der erneuten Registrierung. Im Falle einer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung des Beitrags. Das Mitglied ist außerdem verpflichtet, dem Verein gehörende Materialien und Elemente unverzüglich zurückzugeben.
Entscheidungsgrundsätze:
• Die Entscheidungen der Kommission sind unwiderruflich.
• Die gleiche Tat kann nicht zu zwei Sanktionen führen.
• Im Wiederholungsfall berücksichtigt die Kommission die Sanktionshistorie, ohne dass diese Haftung jedoch zum bestimmenden Element der neuen Entscheidung wird.
Die offizielle Teilnahme der WADA an den Pride Marches bedarf der vorherigen Genehmigung des Präsidiums und des regionalen Delegierten. Ihre Entscheidung basiert auf einer Einschätzung des militanten Charakters der Veranstaltung sowie auf den von den Organisatoren bereitgestellten prognostizierten Haushaltselementen. Die AMA bittet darum, vor jeder Teilnahme die Teilnahmebedingungen für alle Mitglieder, die an einer Motorradparade teilnehmen möchten, auszuhandeln. Der Verein kann nach Bestätigung durch das Büro die mit der Teilnahme am Pride March verbundenen Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Abgesehen von dieser formellen Vereinbarung steht es jedem frei, persönlich an einem Pride March teilzunehmen, auch durch das Tragen markanter Zeichen der AMA (T-Shirt, Schlüsselband usw.). Allerdings ist in diesem Zusammenhang die Verwendung von Bannern, Wimpeln oder jeglicher offizieller Erwähnung der AMA (auf den Veranstalter- oder Teilnehmerlisten) nicht gestattet.
Die AMA basiert auf wesentlichen Werten: LGBTQIA+-Engagement, Vielfalt und Geselligkeit. Alle organisierten Aktivitäten, ob Motorradfahren oder nicht, richten sich in erster Linie nach diesen Grundsätzen. Die Teilnahme von Mitgliedern anderer Strukturen an AMA-Veranstaltungen ist möglich, setzt jedoch eine formelle Mitgliedschaft in der betreffenden Struktur und die Zahlung eines Beitrags voraus. Diese Anforderung garantiert die Achtung der Rechte der beitragszahlenden Mitglieder der AMA. Jeder Delegierte oder Organisator, der die AMA in ein gemeinsames Projekt mit einer anderen Struktur einbeziehen möchte, insbesondere wenn diese nicht assoziativ ist oder nicht eindeutig in den Biker- und/oder LGBTQIA+-Bereich fällt, wird gebeten, sich vor der Verpflichtung mit dem Büro in Verbindung zu setzen. Diese Regel gilt nicht für Clubs, die der GLME angeschlossen sind, noch für Personen, die an einer Erstentdeckung von AMA interessiert sind und unter den in Artikel 7 bis der Satzung vorgesehenen Bedingungen an bestimmten Aktivitäten teilnehmen können.
Die AMA unterliegt als Rechtsverein von 1901 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn sie personenbezogene Daten verarbeitet, was für ihre Mitglieder der Fall ist. Daher kann es bei Nichteinhaltung Kontrollen und Sanktionen unterliegen. Zur Identifizierung und Auflistung aller vom Verein verarbeiteten Daten wurde ein Datenverarbeitungsregister eingerichtet.
Dieses Register ermöglicht es, die gesammelten Informationen abzubilden und eine verantwortungsvolle Verwaltung zu gewährleisten. Personen, die der AMA beitreten oder ihre Mitgliedschaft erneuern, werden systematisch über die über sie erfassten Daten informiert. Sie haben insbesondere ein Recht auf Löschung und ein Recht auf Vergessenwerden gemäß Art. 17 DSGVO. Jedes Mitglied des Vereins, unabhängig davon, ob es sich um ein dauerhaftes oder vorübergehendes Mitglied handelt, verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Mitglieder nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung weiterzugeben. Die im Rahmen der Mitgliedschaft erhobenen Daten unterliegen einer sicheren EDV-Verarbeitung.
Nur folgende Personen haben Zugriff darauf:
• Der Präsident des Vereins
• Der Verwaltungssekretär
• Der Innensekretär
• Der Schatzmeister
• Webmaster
• Der regionale Delegierte des betreffenden Mitglieds
Im Sinne der Geselligkeit sind die Mitglieder dazu eingeladen, ein Profilfoto auf der Website ama-moto.com hinzuzufügen, ohne dass dies verpflichtend ist. Diese Profile können nur von Mitgliedern über den sicheren Bereich der Website eingesehen werden. Jedes Mitglied kann sein Profilfoto jederzeit ändern oder löschen. Während AMA-Veranstaltungen aufgenommene Fotos können im Mitgliederbereich der Website ama-moto.com geteilt und angesehen werden. Einige können für die interne Kommunikation verwendet werden und sind nur Mitgliedern des Vereins zugänglich. Diese Fotos unterliegen keiner öffentlichen Verbreitung und es wird kein identifizierbares Bild eines Mitglieds auf der öffentlichen Website oder einem anderen externen Kommunikationsmedium veröffentlicht. Jedes Mitglied kann die Entfernung eines Fotos auf einfache Anfrage (per E-Mail oder über das Kontaktformular) unter Angabe des Datums der betreffenden Veranstaltung und des Links zum zu löschenden Foto beantragen.
Es ist strengstens untersagt, die persönlichen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Spitzname usw.) eines Mitglieds ohne dessen schriftliche Genehmigung weiterzugeben. Jegliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken, zur Kundengewinnung oder zur Kundengewinnung ist untersagt. Die vom Amt mit der Verwaltung der Kommunikationsräume (Website, soziale Netzwerke usw.) beauftragten Personen verpflichten sich, eine Charta zum Schutz der Bildrechte einzuhalten. Bei Anfragen zur Änderung oder Löschung von Informationen oder Fotos in den von der AMA verwalteten sozialen Netzwerken können Sie sich an Secretaireprincipal@ama-moto.com wenden
• Die Anmeldung zu einer Fokusgruppe muss freiwillig sein. Es ist möglich, ein Mitglied zur Teilnahme aufzufordern, es kann jedoch unter keinen Umständen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung hinzugefügt werden.
• Die persönliche Entscheidung, keine sozialen Netzwerke zu nutzen oder kein Mobiltelefon zu besitzen, muss uneingeschränkt respektiert werden.
• Ein Delegierter kann eine Kommunikationsgruppe außerhalb des privaten Bereichs der Website ama-moto.com erstellen. Die offizielle Website bleibt jedoch der einzige anerkannte Kanal für die Verbreitung interner Informationen des Vereins. Wichtige Informationen müssen dort vorrangig aktualisiert werden. Die AMA lehnt jede Verantwortung für die Verbreitung personenbezogener Daten außerhalb ihrer offiziellen Website ama-moto.com ab. Bitte beachten Sie, dass Daten und Bilder, die über Messaging-Gruppen (WhatsApp usw.) ausgetauscht werden, im Gegensatz zu den auf der sicheren Website gehosteten Informationen nicht geschützt sind. Die Weitergabe eines Fotos bedarf der vorherigen Zustimmung der erkennbaren Personen, die auf diesen Bildern erscheinen.
Die Änderungen dieser Geschäftsordnung wurden einstimmig beschlossen und während der Generalversammlung von allen anwesenden Mitgliedern angenommen.
Geschehen am 11. Oktober 2025 in Grospierre, Ardèche.